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Angeln in unserem Verein
Im Ort Phöben, unmittelbar an der Havel- nach einem Spaziergang von etwa 5 Minuten – erreicht man unser vereinseigenes Bootsgelände. Von hier aus kann man bequem mit seinem eigenen Boot oder als Mitfahrer in einem anderen Boot eines Anglerfreundes:in zum Angeln in See stechen. Auf dem Gelände befindet sich ein Geräte- und ein Bootsschuppen. Unsere Steganlagen sind so ausgelegt, dass jeder Parzellenbesitzer einen für seinen Angelkahn findet.
Seit nun über 100 Jahren des Bestehens der Anglersiedlung haben bereits mehrere Generationen von Anglern mit ihren Familien hier Erholung gefunden und erfolgreiche Stunden der Fischwaid erlebt. Neben dem Hegefischen werden unterschiedliche Angelveranstaltungen zur Fischhege durchgeführt. Höhepunkt ist der Havelpokal, der seit mehr als 40 Jahren mit anderen Angelvereinen durchgeführt wird.
Der Verein ist immer offen für neue Mitglieder, vor allem welche, die viel Freude an der Ausübung des Angelsports haben. Dabei ist es für uns selbstverständlich, auch Mitglied vom Deutschen Anglerfischerverband e.V. ( *ehemals DAV ) zu sein und sich rege am Vereinsleben zu beteiligen.
* Hunderttausende Anglerinnen und Angler haben jetzt einen einheitlichen Deutschen Angelfischerverband e.V. Die Verschmelzung des Verbandes Deutscher Sportfischer (VDSF) und des Deutschen Anglerverbandes ( DAV ) ist am 28.Mai 2013 mit den notwendigen Eintragungen bei den Registergerichten wirksam geworden.
Um in den Brandenburger Gewässern angeln zu dürfen benötigt man eine Angelberechtigung. Diese ist nur in Verbindung mit einer zuvor erworbenen Fischereiabgabe gültig. Fischereiabgabemarken bezieht man u.a. in den Vertriebstellen des Landesanglerverbandes, Fischereibetrieben, Campingplätzen und vielen Angelgeschäften. Die Fischereiabgabe kann auch bei den unteren Fischereibehörden der Landkreise oder kreisfreien Städten entrichtet werden.
Ein Onlinekauf über die entsprechenden Websiten ist auch möglich. Eine in anderen Bundesländern entrichtete und gültige Fischereiabgabe wird hier auch anerkannt.
Das Friedfischangeln ist im Land Brandenburg ab Vollendung des 8. Lebensjahres ohne Altersbeschränkung nach oben und ohne Fischereischein möglich. Dazu bitte unbedingt auf den Seiten das LAV nachlesen !